Im März 2005 verabschiedete die EU-Kommission die 2005/251/EC Empfehlung zur Europäischen Charta für Forscher und Forscherinnen und dem Verhaltenskodex für die Anstellung von Forschern und Forscherinnen. Die europäische Charta für Forscher und Forscherinnen beschreibt Handlungsfelder, Verantwortung und Rechte der Forscher und Forscherinnen und Angestellten. Die Charta und der Kodex beeinhaltet vierzig Grundsätze und allgemeine Bedingungen, die in vier Dimensionen gegliedert sind:
- Ethische und profesionelle Themen;
- Anwerbung;
- Arbeitsbedingungen und soziale Sicherheit;
- Ausbildung
Am 29. März 2011 hat die Verwaltung der UAIC die Darlegung zum Beitritt zur Europäischen Charta für Forscher und Forscherinnen und dem Verhaltungskodex für die Einstellung von Forschern und Forscherinnen unterzeichnet. In diesem Kontext verfolgte die Universität zusammen mit anderen 61 europäischen Verbänden, einen fünfschrittigen Ablauf angefangen, um die Charta und den Kodex für Forscher und Forscherinnen unter Führung der EU-Kommission einzuführen. Die erfolgreiche Fertigstellung der Umsetzung wird von der EU-Kommission erkannt, indem sie die UAIC am 10. April 2014 mit einem entsprechenden Logo auszeichnete.
Weitere Auskünfte unter: http://ec.europa.eu/euraxess/index.cfm/rights/whatIsAResearcher
Ablauf in fünf Schritten:
- Die interne Analyse
- Entwickeln eines Ablaufplans
- Erhalten des Logos
- Institutionelle Selbstbewertung ( 2 Jahre)
- Externe Bewertung (4 Jahre)
Die Arbeitsgemeinschaft unter der Leitung von Prof. Ionel MANGALAGIU (Vizerektor für Forschung und Innovation):
- Ruxandra Ciulu, Fakultät für Ökonomie und Betriebswirtschaft
- Romeo Asiminei, Fakultät für Philosophie und Politikwissenschaften
- Elena Radu Felice, Direktor der Forschungs- und Drittmittelabteilung
- Marina Sârbu, Leiterin der Personalabteilung
Weitere Auskünfte unter: http://www.euraxess.gov.ro/ro/locuri-de-munca/in-romania.html[/fusion_builder_column][/fusion_builder_row][/fusion_builder_container]